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CE-Konformitätserklärung

EU-Konformitätserklärung: CE-Zertifizierung

Boote zwischen 2,5 m und 24 m Bootslänge, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Im Klartext heißt dies, die Yacht muss den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungs-vorschriften genügen. Diese Regelung  gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Boote, die nach dem 01.01.1998 Produziert wurden.



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